AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Studios

1. Allgemeines


Die Räumlichkeiten im Isartalstudio müssen nach einer Foto-, Filmproduktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde/Untermieter. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 Werktagen abgeschlossen werden. Der dadurch entfallene Mietausfall trägt der Kunde/Untermieter zu 50 % des vereinbarten Miettagessatzes. Nach dem 2. Tag fallen 100 % der jeweiligen Mietkosten an.
Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Foto-Equipments und der Einrichtungsgegenstände des Isartalstudio sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für Foto- und Filmproduktionen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Mietzins

Der Mietzins ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 10 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die Tage Der Mietzins ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Website des Isartalstudio, www.Isartalstudio.de. Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 10 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die Tagessätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage Montag bis Samstag. Für Produktionen an Sonn- und Feiertagen wird ein Wochenend- /Feiertagszuschlag in Höhe von 15 % der Tagesmiete erhoben. Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime- Zuschlag in Höhe von 15 % des Tagessatzes, gegebenenfalls inkl. Sonn- und Feiertagszuschlag erhoben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Im Preis inbegriffen sind vorhandene Einrichtungsgegenstände im Studio. ssätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage Montag bis Samstag. Für Produktionen an Sonn- und Feiertagen wird ein Wochenend- /Feiertagszuschlag in Höhe von 15 % der Tagesmiete erhoben. Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime- Zuschlag in Höhe von 15 % des Tagessatzes, gegebenenfalls inkl. Sonn- und Feiertagszuschlag erhoben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Im Preis inbegriffen sind vorhandene Einrichtungsgegenstände im Studio.

3. Option/Buchung/Stornierung

Optionen, Buchungen / Festbuchungen und Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform. Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine Option muss spätestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn als Festbuchung schriftlich beim ISARTALSTUDIO eingehen, diese muss wiederum schriftlich vom ISARTALSTUDIO bestätigt werden. Andernfalls kann sie vom ISARTALSTUDIO ohne vorherige Rücksprache annulliert werden.


Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind.

Bei Stornierungen, die dem ISARTALSTUDIO früher als 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn zugeht, werden 50 % der Gesamtmiete, bei einer späteren Absage werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt und fällig.

4. Zusätzliche Leistungen und Kosten

Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert nach den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Webseite des ISARTALSTUDIOs, www.isartalstudio.de oder nach Vereinbarung berechnet.


Soweit ISARTALSTUDIO dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer zu vereinbarenden Handlingfee in Rechnung gestellt.


Die Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handlingfee in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Nutzungsbedingungen

Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ISARTALSTUDIOs. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
  • Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.
  • Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.
  • Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten des ISARTALSTUDIOs.
  • Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
  • Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.
  • Das Parken auf dem Gelände ist ausschließlich auf den mit ISARTALSTUDIO gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.
  • Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.
  • Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.
  • ISARTALSTUDIO behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.
  • Bei Anbruch der Dämmerung und Blitzbetrieb ist die Fensterfront durch die dafür vorgesehenen Vorhänge zu verdunkeln.
  • Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.
  • Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.
  • Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten des ISARTALSTUDIOs.
  • Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
  • Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.
  • Das Parken auf dem Gelände ist ausschließlich auf den mit ISARTALSTUDIO gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.
  • Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.
  • Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.
  • ISARTALSTUDIO behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.
  • Bei Anbruch der Dämmerung und Blitzbetrieb ist die Fensterfront durch die dafür vorgesehenen Vorhänge zu verdunkeln.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).

8. Haftung vom Isartalstudio

ISARTALSTUDIO haftet für die von ihm bzw. seinen Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Equipment (Foto- oder Filmkamera, Lichtanlagen...), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des ISARTALSTUDIOs sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

9. Rückgabe der Mietsache

Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel sowie gemietete Geräte sowie Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten des ISARTALSTUDIOs. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion zu benachrichtigen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.

10. Zurückbehaltung/Aufrechnung

Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist München.